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Antwort
Wann hast du wirksam gekündigt und zu welchem Zeitpunkt? Du hast sicher eine Empfangs- oder Zustellbestätigung deiner Kündigung. Wurde deine Kündigung rechtzeitig, eigenhändig unterschrieben und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zugestellt?
Wenn deine Kündigung dem Arbeitgeber rechtzeitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist, eigenhändig unterschrieben zugestellt wurde, bist du nicht Schadensersatzpflichtig und kannst das auch beweisen. Falls nicht, oder wenn du die Zustellung nicht belegen kannst, kannst Du mehr als froh sein, das der Arbeitgeber nur 270 Euro von dir verlangt.