Hallo! Ich bin 21 Jahre alt und fülle gerade die Bewerbung bei der Polizei aus. Nun steht, ob man bereits Vorstrafen hat… ich habe in meiner Jugend kleinere „Sünden“ begangen, demnach hatte ich einmal eine Diversion mit 16 und mit 17 dann 3 Jahre eine Bewährungshilfe da ich nach Pragraph 13 JGG „verurteilt“ wurde, diese wurde aber vorzeitig aufgehoben weil der Bewährungsheöfer einen Antrag gestellt hatte… die Tilgungsfrist ist bereits verstrichen und im Führungszeugnis scheint auch nichts auf, nun meine Frage - muss ich also die beiden Jugendsünden angeben oder nicht? Möchte ja auch nichts falsch machen…

Danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten!