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Antwort
Dem Jobcenter geht es nur um Geldzugänge und die zugehörigen Quellen der Zugänge nebst etwaiger Kontostände absolut .
Wenn es die Kosten der Unterkunft ebenfalls übernimmt , wird auch die Abbuchung / Überweisung mit den geleisteten Leistungen noch abgeglichen .