Wenn Du bzgl. BTM nur einmalig auffällig wurdest , und dieses zudem nur durch reine Mitführung ohne Konsum in Verbindung mit der Führung von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum , dann sollte die Fahrerlaubnisbehörde da normalerweise einem Antrag auf Ersterteilung problemlos und auflagenfrei folgen .

Eine freiwillige Konsumabstinenz kann ab sofort allerdings empfehlenswert sein für den Fall , daß die FSST Dich auffordern könnte , ein ärztliches Gutachten hinsichtlich der Abklärung Deines bisherigen Konsumverhaltens beizubringen .

Ich rede in diesem Bezug nicht von einem Abstinenznachweis , sondern einfach nur von freiwilliger , aber totaler Abstinenz , die je nach Deinem bisherigen Konsumverhalten in seiner Regelmäßigkeit und Intensität mindestens ca. 6 bis 12 Wochen ( ggf. auch länger ) bis zur Antragstellung auf eine FE-Ersterteilung bereits lückenlos angedauert haben sollte .

Kann im eigenen Interresse ja wohl auch so schwer nicht sein , wenn Du einen Führerschein bekommen möchtest . 🤔

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