Die Polizisten sind zur Zeugenaussage verpflichtet (wenn sie nicht mit dir verwandt oder verschwägert sind). Sie werden vor der Anhörung vom Richter belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen, nichts hinzufügen und nichts verschweigen dürfen. Die Polizisten haben gar keine Veranlassung und kein Interesse zu lügen. Sie kennen dich nicht und machen nur ihren Job.

Aussagen von 2 Polizisten reichen als Beweis für deine Schuld.

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