Antwort
Rechtlich kann man niemanden zwingen, mehr als das juristisch Notwendige zu tun.
Du könntest Beratung/Mediation aufsuchen bzw. den Kindesvater dazu einladen, was dieser natürlich verweigern kann.
Vermutlich wäre es klug von dir, einen (eingeschriebenen) Briefverkehr einzurichten, damit du später einmal klar belegen kannst, dass du initiativ warst und Schritte unternommen hast, um diese Themen zu regeln. Schließlich könnte er ja irgendwann man behaupten er hätte ja gewollt, aber du hättest die Kommunikation verweigert.
Vermutlich würde ich in deiner Situation themenspezifische Mediation aufsuchen und mich erstmal beraten lassen, was deine Möglichkeiten sind.
Alles Gute!