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Der Schaden ist wirklich nicht unerheblich, das dürften leicht 5.000 bis 7.000 € sein. Melde es Deiner Kfz Haftpflichtversicherung die klärt dann alles weitere. Für dich ist es ohnehin egal ob der Schaden am Fremdfahrzeug 2.000 oder 250.000 € ausmacht, die Rückstufung der SF klasse erfolgt je Schaden und nicht wie hoch der Schaden ist.
Der Schaden an deinem Auto ist deine Sache, falls vollkasko Versicherung besteht, wird der Schaden bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, abzgl Selbstbeteiligung reguliert, falls nicht, bleibst Du allein auf den Kosten hängen. Falls das Auto nicht geleast ist,kannst Du selbst entscheiden ob und wie der Schaden behoben wird. Ist es das Auto deiner Eltern, entscheiden die natürlich.
Gehörst Du zum benannten Fahrerkreis für das Auto, macht die Versicherung keine weiteren Probleme, falls nicht, solltest Du unbedingt mit dem Versicherungsberater deiner Eltern sprechen, er kann deine Eltern davor bewahren das die Versicherung die höheren Beiträge rückwirkend verlangt, die fällig gewesen wären, wenn du zum benannten Fahrerkreis gehört hättest.
Für dich gibt es ansonsten keine Folgen, ausser gegenüber deinen Eltern falls es ihr Auto ist. Die haben natürlich ein Recht auf Erstattung aller Ihnen entstandenen Kosten und Aufwände