Parkendes Auto rückwärts angefahren, welche Folgen?

Parkendes Fahrzeug

Mein Fahrzeug

Guten Tag,

Ich melde mich hier aufgrund eines Vorfalls heute morgen um ca. 1 Uhr morgens. Undzwar bin ich mit meinem Auto beim Rückwärtsfahren an ein parkendes Auto gekommen und habe einen Schaden verursacht, der meiner Meinung her nach ziemlich große Auswirkungen auf beide Fahrzeuge hatte ( Mein Auto ist ein Peugeot 207 Sport "07 und das angefahrene Auto ein VW Passat Kombi "14/15) Sind natürlich ausgestiegen und haben das dem Besitzer gemeldet, haben Versicherungsdaten ausgetauscht und konnten das ohne die Polizei sozusagen klären, da der Fall eindeutig ist und es aufgrund der Strassenlage öfters passiert dass deren Fahrzeug angefahren wird. (Frag mich ja dann auch wieso man das Auto dann immer wieder dorthin parkt wenn man eine Einfahrt hat)

Kurz zur Information: Ich bin erst 18 und habe meine Fahrerlaubnis mit 17 bekommen zum begleiteten Fahren. Mein "richtiger" Führerschein ist also erst 16 Tage alt. Dementsprechend ist das Auto auf meine Mutter zugelassen gewesen um den Prozentsatz für mein Auto niedrig zu halten.

Des Weiteren: Kam halt nicht aus diesem blöden Dorf und bin, dank Navi, falsch abgebogen in eine Sackgasse in der man keine Chance hat zu wenden. Beim Rückwärtsrausfahren aus der Gasse bin ich dann, wohl mit Schwung, an das Auto gekommen.

Meine Frage wäre nun, ob und welche Folgen das für mich hätte. Habe jetzt sowieso Fahrverbot seitens meiner Eltern für mindestens ein Jahr, aber wird sich meine Probezeit verlängern oder sogar eine ASF folgen? Was würde sich Versicherungstechnisch bei mir und/oder meiner Mutter ändern?

Mit freundlichen Grüßen,

E.

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Der Schaden ist wirklich nicht unerheblich, das dürften leicht 5.000 bis 7.000 € sein. Melde es Deiner Kfz Haftpflichtversicherung die klärt dann alles weitere. Für dich ist es ohnehin egal ob der Schaden am Fremdfahrzeug 2.000 oder 250.000 € ausmacht, die Rückstufung der SF klasse erfolgt je Schaden und nicht wie hoch der Schaden ist.

Der Schaden an deinem Auto ist deine Sache, falls vollkasko Versicherung besteht, wird der Schaden bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, abzgl Selbstbeteiligung reguliert, falls nicht, bleibst Du allein auf den Kosten hängen. Falls das Auto nicht geleast ist,kannst Du selbst entscheiden ob und wie der Schaden behoben wird. Ist es das Auto deiner Eltern, entscheiden die natürlich.

Gehörst Du zum benannten Fahrerkreis für das Auto, macht die Versicherung keine weiteren Probleme, falls nicht, solltest Du unbedingt mit dem Versicherungsberater deiner Eltern sprechen, er kann deine Eltern davor bewahren das die Versicherung die höheren Beiträge rückwirkend verlangt, die fällig gewesen wären, wenn du zum benannten Fahrerkreis gehört hättest.

Für dich gibt es ansonsten keine Folgen, ausser gegenüber deinen Eltern falls es ihr Auto ist. Die haben natürlich ein Recht auf Erstattung aller Ihnen entstandenen Kosten und Aufwände

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