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Es sollte in allen Einrichtungen dieser Art ein Schutzkonzept gegeben, das verhindern soll, dass Bewohner sexuell ausgenutzt werden oder misshandelt werden.
Rechtlich ist das im Jugendschutzgesetz und vor allem im Strafgesetzbuch festgehalten.
Es sollte in allen Einrichtungen dieser Art ein Schutzkonzept gegeben, das verhindern soll, dass Bewohner sexuell ausgenutzt werden oder misshandelt werden.
Rechtlich ist das im Jugendschutzgesetz und vor allem im Strafgesetzbuch festgehalten.