Medien berichten:

Ein Verbot des Tragens von religiösen Symbolen wie dem Kopftuch am Arbeitsplatz kann unter Umständen gerechtfertigt sein. Das entschied jetzt der EuGH. [...] Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. [...] Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. [...] Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte.

Was ist der Sinn eines solchen Verbotes? Ist nicht die Erziehung der Erzieherin relevant und nicht die Frage, ob sie ein Tuch auf dem Kopf hat? Genauso bei der Verkäuferin: Kommt es nicht darauf an, dass sie die Kasse bedienen kann und nicht darauf, was sie auf dem Kopf hat?