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Antwort
Bei Onlinverkäufen von Waren zwischen Händler und Privatpersonen (sog B2C.... Business to Consumer) gibt es grundsätzlich das Widerrufsrecht.
Ist Ware defekt, spricht man von Sachmangel, ebenso wenn rechtlich nicht alles in Ordnung ist (Rechtsmängel) in dem Fall greift nicht das Widerrufsrecht (bleibt natürlich ebenfalls bestehen) sondern das Rücktrittsrecht, wobei der Verkäufer mindestens 2 mal nachbessern darf, frühestens nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch kann der Käufer, egal ob gewerblicher oder privater Kunde,den Rücktritt erklären. In dem Fall darf der Händler eine Entschädigung für die Zeit verlangen,in dem die Sache einwandfrei funktioniert hat.