Eine unmoralische Handlung ist keine Straftat im Sinne des Gesetzes. Deshalb existieren keine Verjährungsfristen für sie. Es liegt an dir, wie du damit umgehst und wie dein Gewissen darauf reagiert. Es kann sein, dass du sie sehr schnell verarbeitest und vergessen hast, es kann aber auch sein, dass du sie bis zum Lebensende mit dir herumschleppst. Natürlich hängt das auch von der Schwere deiner unmoralischen Handlung ab.

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