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Antwort
Für den tatsächlichen Warenwert , so lange er die vereinbarte Versicherungssumme nicht überschreitet . Ansonsten bekommt man als Ersatz nur die max. Versicherungssumme .
Bei einem privaten Handelsgeschäft geht das Versandrisiko allerdings ab dem Zeitpunkt auf den Käufer über , ab dem der Verkäufer die Sendung ( nachweislich ) frankiert und dem Versanddienstleister zum Versand übergeben hat . ( § 447 Abs. 1 BGB )
Ab da muß sich dann der Käufer um den Schadenersatz ( Versicherungsleistung ) gegenüber dem Spediteur bemühen . Sende ihm die Versandinformationen / Sendungsnummer und den ( momentanen ) Klärungsbericht des Spediteurs über den Verbleib / Verlust der Sendung daher zu .