Antwort
Wenn dem Körper durch die Injektion einer Spritze Flüssigkeit verabreicht wird, wird das Fasten laut alter Fiqh-Gelehrten ungültig. In der modernen Zeit wird jedoch unterschieden, ob der Inhalt der Spritze den Körper mit Nährstoffen versorgt oder nicht bzw. einen nährenden Charakter hat oder nicht. Durch eine bloße Injektion mit einer Nadel wird das Fasten nicht gebrochen. Das Fasten wird gebrochen, durch die Verabreichung eines Arzneimittels bzw. Flüssigkeit durch Injektion (subkutan, intramuskulär oder intravenös etc.). Tritt dieser Fall ein, so muss dieser Tag nachgefastet werden. Bei diesem Thema ist sowohl der Fatwâ-Gebende als auch Nehmende verwantwortlich. Bleiben Sie Allah anvertraut.