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Antwort
Wenn Du mit dem Handy eine Straftat begangen hast, dann ist es ein Tatmittel und wird womöglich asserviert, die Entscheidung liegt bei der Staatsanwaltschaft. Wenn das Handy nicht zur Ausübung einer Straftat verwendet wurde, wird es nach Abschluss der Ermittlung / Verfahren wieder ausgehändigt.