Die Gesetzeslage finde ich richtig. Sie besagt dass Sex zw. einer Person über 21 Jahren und Person zw. 14-16 Jahren grundsätzlich illegal ist. (Das höchste Strafmaß ist für mein Rechtsempfinden jedoch zu niedrig angesetzt. Aber das war ja nicht deine Frage)

Das bedeutet, dass eine eine 14-Jährige in Deutschland theoretisch legal mit einem 60-Jährigen Sex haben kann, wenn dies einvernehmlich geschieht, kein Entgelt im Spiel ist usw. Findet Ihr diese Gesetzeslage richtig?

Nein ist nicht legal, weil der 60-Jährige eine Person über 21 Jahre ist und daher nur Sex mit Personen über 16 Jahre haben darf. Steht so in Abs. 3.

Man könnte jetzt aber einen verückten Sonderfall erfinden, indem eine 14-Jährige einen 60 Jährigen kennen lernt mit dem sie einvernehmlichen Sex hat und weder das Jugendamt noch die Eltern was dagegen sagen. Das beides quasi auszuschließen ist, sei mal dahin gestellt. Aber in diesem Fall würde es zumindest nicht vom Staat verfolgt werden. Legal ist es deswegen aber nicht.

...zur Antwort