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Antwort
Wenn Der Bademeister Dir im Schwimmbad Hausverbot erteilt, dann ist das für Dich bindend. Einen Grund braucht er nicht. Der Rechtsanspruch ergeht aus dem Hausrecht, das der Bademeister in Vertretung des Trägers des Schwimmbades ausübt.
Was er vorhat weiss nur der Bademeister selbst. Und auch er, oder dessen Vertreter ist derjenige, den Du um die Aufhebung des Hausverbot bitten kannst. Ein Rechtsanspruch auf Aufhebung besteht nicht, du kannst also nur gaaaaanz freundlich "bitte - bitte" machen.