Hallo,

ich habe gestern meine Abschlussprüfung geschrieben und durfte als Hilfsmittel DIN 5008 verwenden.

Ich habe mir die DIN 5008 von einer Freundin geliehen und nach der Prüfung ist mir aufgefallen, dass in den letzten Seiten Notizen gemacht wurden. Das Hilfsmittel wurde während der Prüfung von den Lehrern durchgeschaut (auffällig lange), wobei ich mir natürlich nichts dachte weil ich nicht davon wusste und danach hat er sich vorne etwas notiert.

Ich wurde von den Lehrern während der Prüfung und im Nachhinein nicht darauf angesprochen, aber habe jetzt Angst das ich durch meine Prüfung fallen werde.

Ich es für den Nachweis zum Täuschungsversuch notwendig, dass mich die Lehrer direkt darauf ansprechen oder kann es auch im Nachhinein sein, dass da noch was auf mich zukommt?

Könnte ich den Lehrer im Nachhinein auch ansprechen und ihn fragen, oder wird er es denn direkt der IHK melden (falls er es nicht gemeldet hat)?

Liebe Grüße