Ich verstehe den Absatz nicht. Mein Ausbildungsbetrieb stellt mir 2 Tage zur Verfügung. Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich möchte wissen, ob mir nun 5 Tage oder nur die 2 Tage zustehen. Danke.
In Absatz 1 steht 5 Tage und Absatz 2 verstehe ich nicht, aber da steht was von 2 Tagen.

Und noch eine Frage. Ist der Tag vor der Abschlussprüfung inbegriffen oder zusätzlich? Inbegriffen oder? Vielen Dank.