Für beruflich veranlasste Fahrten/Reisen, ausser dem Weg zur festen Arbeitsstätte / Treffpunkt, werden grundsätzlich alle Kilometer und Nebenkosten abgerechnet. Das gilt sowohl für die Abrechnung mit dem Arbeitgeber, wie auch für die Steuererklärung. Hinzu kommen in jedem fall auch noch die Spesen, die der Arbeitgeber entweder bezahlt, dich versorgen lässt, oder die Du bei der Steuererklärung mit geltend machen kannst (Du kannst nur eine der drei Möglichkeiten wahrnehmen und den Aufwand nur einmal abrechnen). Bei der Steuererklärung gilt zb. Für jeden Tag, den Du länger als 8 Stunden von Zuhause weg warst und nicht an deiner normalen Betriebsstätte gearbeitet hast, ein Steuerfreibetrag von 12 € als Verpflegungsmehraufwand. Versorgt der Arbeitgeber dich während der Dienstreise mit Essen oder bezahlt er dafür mindestens 12 Euro /Tag, fällt der Steuerfreibetrag weg, bzw ist dann abgegolten.

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