Das Schutzalter endet ab 14 Jahren, und man kann ab da an mit jedem sex haben ausser mit einem 21+ Jährigen.Schön das ich hier meine Zeit verplempert habe.

Falsch. Die jüngere Person wird sowieso nicht bestraft. Wenn dann wäre es für den 21+ verboten mit einer Person u16 Sex zu haben. Allerdings ist das NUR der Fall, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Dazu muss diese Fähigkeit erstmal fehlen, was zum Beispiel der Fall wäre, wenn der/die u16 jährige nicht weiß, was Sex ist und welche Folgen es haben kann und kommt dank Aufklärung in der Schule, sowie der peer group so gut wie nicht mehr vor. Zudem müsste dieses Fehlen auch noch ausgenutzt werden, was bei der Überrumpelung zu spontanem Sex, jedoch nicht in einer Beziehung der Fall wäre. In der Realität spielt § 182 Abs 3 StGB kaum eine Rolle.

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Unter 14 Jahre dürfen also mit jedem Alter Sex haben, ab 14 dann nur mit ebenfalls mindestens 14 jährigen.

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