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Antwort
Ja, kannst Du
Du brauchst eine eVB auf den zukünftigen Versicherungsnehmer ausgestellt und die information an die Versicherung, dass es sich ggf um eine "abweichende VN / Halterregelung" handelt
Zulassungsbescheinigung Teil I und möglichst auch Teil II (ersatzweise für Teil II genügt auch der Kaufvertrag oder ein anderes Dokument das die Eigentumsverhältnisse eindeutig wiedergibt), ausserdem ggf einen HU Bericht, falls die HU in der alten Zulassungsbescheinigung Teil I abgelaufen ist.
SEPA Mandat dessen der die Kfz Steuer bezahlt
Pesonalausweis des künftigen Halters und Vollmacht, falls der Halter nicht selbst zur Zulassungsstelle fährt.
und Geld für den Verwaltungsakt, sowie ggf für neue Nummernschilder (insgesamt bis zu ca. 120 €)