Ich sehe in Deiner Fragestellung inhaltlich keinen Zusammenhang für den Beitritt in eine Gewerkschaft .

Grundlegend hat die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft natürlich durchaus Vorteile wie z.B. Rechtsberatung im Arbeitsrecht und Hilfestellung im arbeitsrechtlichen Streitfall ggf. unter Gestellung eines Anwalts für arbeitsgerichtliche Prozesse .

Wenn im öffentlichen Dienst zum Streik aufgerufen wird , und auch Dein Betrieb davon betroffen wäre , dann bekämst Du im Streikfall auch Streikgeld als Ersatz für den entgangenen Lohn von der Gewerkschaft .

Hinsichtlich Deiner Aufgabenzuweisung in dem Verein müßten wir erst einmal wissen , wie lange Du dort überhaupt schon angestellt bist , und wie lange der Minijobber dort schon tätig ist . Wenn Du erst neu dabei bist , kann Dein momentanes Aufgabengebiet ggf. auch nur der Einarbeitung in dem Betrieb dienen . Erweiterte Verantwortung könnte man Dir dann ggf. nach und nach im Fortlauf Deines Arbeitsverhältnisses angedeihen lassen .

Hinsichtlich der momentanen Aufgabenverteilung kann es auch nur schlicht darin begründet sein , daß der Minijobber evtl. ausgebildeter Gärtner / Ga-La - Bauer ist , und dazu noch eine Spezialschulung für die Pflege von Sportrasen genossen haben könnte . Die richtige Pflege und Erhaltung von Sportrasen ist langfristig nicht so einfach , wie es auf den ersten Blick erscheinen mag .

Bei uns ist für die Pflege der Rasenflächen in Sportstätten z.B. der städtische Bauhof zuständig , und dort gibt es einen besonders fortgebildeten Experten für Gehölz- / und Rasenpflege . Auch von der dortigen Gärtnertruppe darf dort längst nicht jeder auf die Rasenflächen von den ( öffentlichen ) Fußballplätzen .

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