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Antwort
Immer wenn Ware gegen Geld den Eigentümer wechselt entsteht ein Kaufvertrag.
Ein Hamster ist vor dem Gesetz eine Sache, sofern sich der Preis für das Tier innerhalb der finanziellen Möglichkeiten des jungen das man im Normalfall für sein Taschengeld bestreiten kann und auch kein Wucherpreis vorliegt, ist das Rechtsgeschäft auch verbindlich.
Würde der junge eine Sache kaufen die sich gemeingültig nicht vom Taschengeld bezahlen ließe, wäre der Vertrag schwebend unwirksam