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Antwort
Die Kirchensteuer ist keine Entschädigung. Der Staat ist lediglich "Handlanger" Geldeintreiber der Mitgliedsbeiträge der Kirchenangehörigen. Meiner Meinung nicht Aufgabe des Staates.
Trotzdem werden Gehälter, Renten von Geistlichen, Kirchenbediensteten, Zuschüsse, Unterhaltung von Kirchengebäuden usw. aus dem allg. Steuertopf (nicht Kirchensteuer) bezahlt. Da zahlen auch alle Konfessionslosen und Menschen mit, welche keiner katholischen oder evangelischen Kirche angehören.
Dieser Zustand widerspricht unserer Verfassung. In der Weimarer Verfassung wird bereits formuliert, das die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst wird. Der Artikel wurde ins Grundgesetz übernommen.