Wer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung fortgesetzt und grundlos den linken Fahrstreifen benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden kann. Das gilt auch auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung. Auch bei Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen muss grundsätzlich der rechte Fahrstreifen verwendet werden, allerdings ist durchgängiges Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen erlaubt, wenn auf dem rechten Fahrstreifen zumindest „hin und wieder“ ein Fahrzeug fährt und keine Verkehrsteilnehmer behindert werden.[2][3][4] Gerichte haben dies weiter konkretisiert und meinten, wenn man den rechten Fahrstreifen deutlich länger als 20 Sekunden benutzen kann, sollte das Rechtsfahrgebot befolgt werden

Kurz, wenn du Punkte in Flensburg sammeln willst, könntest du mit der Methode Erfolg haben.

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