Moin!

Die Kostenanfrage zur Übernahme meiner Gynäkomastie-Operation wurde abgelehnt, weil über den psychisch-ästhetischen Grund keine Krankheit vorliegt.

Dies wird natürlich nicht geduldet und jetzt wird in den Einspruch gegangen.

Btw hat den Antrag mein Chirurg gestellt. Der hat da nur rein geschrieben "bitte ich um die dringende Kostenübernahme des Eingriffs."

Keine Gründe, nix.

Jetzt würde ich den Einspruch persönlich schreiben.

Folgende Punkte hab ich mir schon mal überlegt:

  1. Gynäkomastie ist eben schon eine Krankheit, steht sogar in diesem ICD-Katalog: Gynäkomastie - ICD-10-GM-2021 Code Suche (icd-code.de)
  2. Im Verlauf der Entscheidung sollte ich Bilder von meinen Brüsten an den MDK schicken. Es handelt sich wirklich um eine deutlich sichtbare Gynäkomastie. Bei meinem Körperfettanteil geht es kaum schlimmer. Da stellt sich mir die Frage, warum der Antrag dann doch noch abgelehnt wird, obwohl es kaum schlimmer geht.
  3. Eine psychiatrische Betreuung erfolgt bereits seit Jahren. Ich habe zwar nie speziell die Gynäkomastie behandeln lassen, aber ich habe schon sämtliche Antidepressiva und Neuroleptika durch und bei keinem habe ich mir gedacht "Nice, jetzt sind mir die Brüste egal."
  4. Ich treibe aktuell ca. 2 h Kraftsport und 1 h Cardio täglich. Die Gynäkomastie ist nicht "weg trainierbar".
  5. Weiteres Anzeichen, dass es sich um keine Lipomastie handelt, ist mein KFA von 18 % (durchschnittlicher KFA eines Mannes). Ich bin also nicht übergewichtig und habe trotzdem fette Möpse.
  6. Soll ich einfach rein schreiben, dass ich neben der psychischen Belastung unangenehme Spannungsgefühle und Schmerzen habe?
  7. Soll ich anbieten, dass nur die Entfernung der Brüstdrüsen übernommen wird? Weil ich bin wie gesagt nicht fett, also ist eine Fettabsaugung eigentlich überflüssig. Mein Chirurg hat diese Behandlung jedoch auch in den Kostenvoranschlag geschrieben. Oder lieber weiterhin das Komplettprogramm anfordern und schauen, was sich tut? Also dass die Fettabsaugung nicht übernommen wird, könnte ich ja noch nachvollziehen und wäre auch kaum ein Problem für mich. Aber klar, das Komplettprogramm wäre natürlich noch besser.

Das hab ich mir jetzt mal alles überlegt. Was haltet ihr davon? Kann man das so in den Einspruch schreiben?

Weil mit einem "Ich lege grundlos Einspruch ein", wie es mein Chirurg wahrscheinlich machen würde, sehe ich halt auch keine Chancen, oder?

Fallen euch evtl. weitere Argumente ein und wie findet ihr meine bisherigen?

Danke!