Grundsätzlich ja unter u.a. den nachfolgenden Voraussetzungen:

- Das Gerät muss u.a. eine sog. CE-Kennzeichnung haben. Dto. muss eine sog. Konformitätserklärung für Deutschland bzw. der EU vorliegen.

Weist das Gerät beides nicht auf:

Finger weg, weil es sich dann u.U. um ein sog. Exportgerät mit teils beträchtlich mehr Sendeleistung und für den allgem. CB-Funk unerlaubten Frequenzbereichen handelt.

Ausnahme: Vielfach werden z.B. bei Ebay ältere CB-Funkgeräte z.B. von Stabo, DNT, Zodiac etc..angeboten.

Diese Geräte tragen eine ältere PR-27 Prüfnummer und wären somit zulässig. Einziger Nachteil: Sie umfassen nicht immer den gesamten in Deutschland jetzt erlaubten CB-Funkfrequenzbereich.

CB-Funkgeräte (natürlich nur die zugelassenen) sind in Deutschland anmelde-und gebührenfrei.

In Deutschland sind z.Zt. 80 Kanäle zugelassen:

1-40 für AM, FM, SSB (26,965-27,405 MHZ)

41-80 nur FM (26,565-26,955 MHZ)

Bitte hier beachten: Nicht jedes EU-Land erlaubt 80 Kanäle. Polen z.B erlaubt CB-Funk nur von Kanal 1-40.

In sog. Schutzzonen Deutschlands (Grenznähe zu Ländern welche nur 40 CB-Funkkanäle erlauben) ist z.B. der Feststationsbetrieb untersagt.

- Das Gerät darf bautechnisch nicht verändert werden. Verboten wären z.B. nachträglich angebrachte ext. Antennenanschlüsse durch den Endnutzer.

Ausnahme für dieses Beispiel: Bereits vom Hersteller montierte ext. Antennenanschlüsse.

Kann das Originalmikrofon selbst abgezogen werden, wäre das Einstecken anderer Mikrofone (weil u.U. damit bessere Modulation=bessere Sprachwiedergabe beim Senden erzielt wird) dagegen erlaubt.

- Ausnahmslos verboten ist die Nutzung sog. Nachbrenner. Dies sind Sendeverstärker, welche z.B. aus 1W Eingangsleistung (die Sendeleistung vom Funkgerät) locker 100W und teils noch viel mehr machen.

Fast alle diese Nachbrenner arbeiten im sog. C-Betrieb (unabgestimmter Betrieb bezgl. der jeweiligen Nutzfrequenz) U.a. deshalb verursachen sie erhebliche Funkstörungen weitab des CB-Funkbereiches (27 Mhz)

Für evtl. "Besserwisser" zur Vorabinfo: Gestört werden können durch Nachbrenner je nach örtlicher Gegebenheit z.B. sicherheitsrelevante Funkdienste wie Flugfunk, usw.

Derartige Nachbrenner sind frequenzmäßig teils breiter als ein Scheunentor...

Bei Funkstörungen kennen betroffene andere Funkdienste keinen Spaß und rufen den Funkmeßdienst.

Bei Feststellung des verbotenen Nachbrenner-Betriebs wirds teuer: u.a

-Verstoß gegen das TKG (Telekommunikationsgesetz)

- Inrechnungstellung des Meßeinsatzes (problemlos die 1000er Eurogrenze überschreitend)

- gesalzene Ordnungsstrafen (max. 50.000 Euro)

-Einzug des benutzten Nachbrenners

- ggfs. Schadensersatzansprüche des betr. Funkdienstes

- wurden z.B. beim Flugfunk konkret Menschenleben gefährdet, wären strafrechtliche Ermittlungen zu erwarten.

Antennen: In Deutschland zulässig sind Rundstrahl-und Richtantennen. Hier dürfte auch ein Handfunkgerät angeschlossen werden, sofern es ab Werk über einen ext. Antennenanschluß verfügt.

Besonderheit beim CB-Funk: Dieser gehört frequenzmässig zum Kurzwellenbereich 27 Mhz. Hier kommt es öfters zu sog. Überreichweiten.

Die Gründe dafür gerne auf entspr. Anfrage, weil sonst zuviel Infos auf einmal.

Bei derartigen Überreichweiten hört man faktisch auf sämtlichen CB-Funkkanälen lautstark ausländische CB-Funker.

Deren Signale können derart laut sein, daß lokaler Funkverkehr selbst auf kürzere Distanzen erschwert oder gänzlich unmöglich wird.

U.a. aus England, Italien, Spanien, Russland, USA usw ist "einiges zu hören".

Man kann versuchen mit diesen ausländischen Stationen zu funken. Nur sollte man nicht enttäuscht sein, wenn u.a.

- nicht jeder Anrufversuch erfolgreich ist

- bestehende Kontakte urplötzlich abbrechen, bzw. allmähliches Schwächerwerden des ausländischen Gesprächspartners.

Vielfach sind diese Überreichweiten sehr wechselhaft und instabil.

Soweit das hoffentlich weiterhelfende in Kurzform.

...zur Antwort