Was passiert denn in so einem Fall?

Das was immer in so einem Fall passiert. Der Halter wird angeschrieben und empfängt die gebührenpflichtige Verwanrung. Die kann der Halter entweder selbst bezahlen, vom jenigen bezahlen lassen der die OWI begangen hat, oder der Behörde den Namen und Anschrift mitteilen von dem der die OWI begangen hat. Das ist alles. Sobald das Verwarnungsgeld bei der Behörde eingegangen ist, ist der Fall erledigt. Mit der Versicherung hat das überhaupt nichts zu tun.

Zu der Sache mit der Versicherung:

auch hier hat sich niemand etwas vorzuwefen. Das Auto selbst ist versichert und alle seine Insassen ausser dem Fahrer. Verursacht das Auto einen Unfall, reguliert die Versicherung bedingungsgemäß egal wer gefahren hat.

Mein Vater sollte mich nur kurz abholen

Das ist eine Auftragsfahrt, dessen Auftrag im Grunde ja nur von einem Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs ergangen sein kann. Damit ist die Sache mit der Versicherung ohnehin von vorn herein irrelevant und es kann zu überhaupt keinen weiteren Konsequenzen kommen.

Wenn ein Berechtiger jemandem den Auftrag erteilt, zb. eine wichtige Besorgung für ihn zu erledigen oder in seinem Namen jemanden abzuholen, oder sich zb. auf einer längeren Urlaubsfahrt von einem BEifahrer entlasten lässt, dann ist das für die Versicherung so, als sei der Berechtigte selbst gefahren.
Lediglich die regelmäßige Beutzung eines Kfz durch jemanden der nicht zum benannten Fahrerkreis gehört, kann die Konsequenz nach sich ziehen, dass die höheren Beiträge rückwirkend bis zu einem Jahr nachberechnet weren, die der nicht benannte Fahrer ausgelöst hätte. Mit der Schadensregulierung hat das nicht das geringste zu tun, weder für die HAftpflicht- noch für die Kaskoversicherung.

Von der Polizei erfährt die Versicherung ohnehin überhaupt nichts, lediglich im Schadensfall verlangt die Versicherung nach dem Polizeibericht und will natürlich wissen, wer zum Unfallzeitpunkt gefahren hat, das ist der Moment, in dem die Versicherung erfährt wer gefahren hat, bei OWI´s oder Verkehrsverstößen wird die Versicherung von niemanden informiert.

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