Ich stimme mangels Option hier mal nicht mit ab , aber ich steige mal ab folgender Teilfrage zur Entscheidungshilfe mit ein :

oder ist das Ausnutzung? Es sind 7 Std. probearbeiten

Wenn der Arbeitgeber von Dir nach einer kurzen Betriebseinweisung von Dir weitestgehend selbsständige und zupackende Arbeitsausübung verlangt , so steht Dir für diesen Part des Probetages auch anteilig die betriebsübliche Arbeitsentlohnung zu .

Wenn Dir der Arbeitgeber diese anteilige Entlohnung vorab dann auch zusagt , so kannst Du es nach bestem Wissen und körperlichem Können durchaus mal versuchen .

Entscheiden mußt Du allerdings selber , aber für 10 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde ( Betriebliche Einweisung rechnen wir da zeitlich mal raus ) , wäre es den Versuch m.E. auch wert .

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