Antwort
Hast du den Käufer über diese Punkte informiert? Solltest du auf jeden Fall machen. Wenn er dann das Fahrzeug immer noch kaufen will, schreibst du diese Punkte in den Kaufvertrag und lässt diesen von ihm ja Unterschreiben. Weiterhin die Gewährleistung ausschließen und dann ist es seine Sache.
Wichtig dabei ist nur, du musst ihn über die Mängel in Kenntnis setzen, dies Schriftlich im Kaufvertrag aufführen. Die Gewährleistung ausschließen und es ist dann seine Sache mit dem TÜV.