Antwort
Soblad das Fahrzeug entrosselt ist, ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ungültig. Die Gültigkeit kann nur durch entsprechende Änderung der Fahrzeugpapiere wieder hergestellt werden. Darüber hinaus, ist es Fahren ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis wenn Du mit dem entdrosselten Fahrzeug fährst, egal ob eingetragen oder nicht.
Abgesehen davon, dass es mehrere Straftatbestände darstellt, die auch hart bestraft werden, ist das noch nichts gegen die Verurteilung wegen Körperverletzung, wenn Du jemanden (auch Sozia), mit dem Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis und ohne Betriebserlaubnis verletzt.
Insgesamt bleibt es eine sehr schlechte Idee. Lediglich der Werkstatt und dem TÜV ist es egal, wann die Änderung eingetragen wird.