Antwort
Wenn es einen Mietvertrag mit eindeutigen Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung an laufenden Kosten in konkreter Höhe gibt , so kann ihr bei Zahlungsrückständen ab einer Höhe von zwei Abschlagsraten fristlos gekündigt werden .
Die Kündigung muß zwingend schriftlich erfolgen , und eine Räumungsfrist von 3 Tagen dürfte in diesem Fall reichen .