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Antwort
Wenn Du Dich zwischenzeitlich zumindest in Deinen Zeiten der Erwerbslosigkeit weitestgehend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet hattest , und in diesen Zeiten ggf. auch noch Transferleistungen bezogst , so könnten diese Behörden das ggf. für lie letzten 5 Jahre alles noch in ihren Aktensätzen für eine etwaige Nachdruckbarkeit für Dein Anliegen haben .
Ansonsten können ggf. auch Rentenversicherungs- / Sozialversicherungs- / und ggf. noch Krankenversicherungsträger zumindest mit deren Meldungsaktivitäten aus deren Aktenstämmen auch noch im Zweifel gegenseitig ergänzend zur gesamten Frage helfen .