Ein Kunde hat Möbelstücke über unseren Shop bestellt, die wir mit einer Einweg Palette versendet haben. Nun hat er uns mit seinem Anwalt gedroht, dass wir die Einwegpalette wieder mitnehmen müssen. Ist das rechtlich so festgelegt? Ich gehe davon aus, dass Einwegpaletten als Transportverpackung eigenständig vom Empfänger entsorgt werden müssen.