Das hier ist keine Rechtsberatung.

Also Du bist nicht verpflichtet zur Vorladung der Polizei zu erscheinen. Kann es sein, dass du eine Vorladung der Staatsanwaltschaft in den Händen hältst? Denn da hast du die Pflicht zu erscheinen und die Vorladung würde auch, wiederum von der Polizei, zwangsweise durchgesetzt werden.

Bei der Frage, ob man zur Polizei gehen soll bei der Vorladung, gibt es durchaus geteilte Meinungen. Jeder Anwalt würde dir aber jedenfalls raten nicht hinzugehen. Dies liegt ganz einfach an dem Nemo-Tenetur Grundsatz der StPO und daran, dass du dich bei der Polizei "um Kopf und Kragen" reden könntest. Im Endeffekt musst du es wissen finde ich. Ich finde, wenn du Ihnen rational erklären kannst, wieso du schuldig, oder nicht schuldig bist und wenn du einen ganz guten Eindruck machst, muss es nicht immer nach hinten losgehen. Wichtig ist aber meine ich, dass du dich auf so einen Termin mental vorbereitest, denn alles was du sagst wird protokolliert. Um dich also nicht unnötig in die Schei*e zu reiten, würde ich nur hingehen, wenn du dir völlig sicher bist, dass du nicht neue weltbewegende Dinge in diesem Gespräch verraten könntest, bzw. wenn du entsprechend mental darauf vorbereitet bist.

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