Jawohl, das musst du, wenn du den Stadtwerken keine Grundlage für eine Verbrauchsschätzung gibst. Lies die AGB, die du unterschrieben hast.

Du kannst natürlich auch alte Rechnungen als Grundlage für die neue Schätzung vorlegen.

In aller Regel sind Stadtwerke kulant, wenn man mit ihnen spricht und kooperativ vorgeht, anstatt die Konfrontation zu suchen.

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