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Antwort
Für die beiden Grundbucheinträge, die gelöscht werden müssen, muß das Grundbuchamt die Löschungsbewilligungen der Begünstigten vorliegen haben. Manchmal ist es schwierig, diese Dokumente beizubringen, insbesondere, wenn es sich um so alte Grundbucheinträge handelt.
Es kann also durchaus sein, dass es hier noch Probleme gibt und dass es noch länger dauern wird.