Ich betätige mich mit Verzögerung als Mythen-Killer.

Blitzschutz ist definitionsgemäß die Summe aller Maßnahmen und gliedert sich in Äußeren Blitzschutz (mit Fang- und Ableitungen und Erdungsanlage) und Inneren Blitzschutz mit Potenzialausgleich und Überspannungsschutzelementen auf. Die umgangssprachliche Gleichsetzung von Blitzschutz mit Blitzschutzsystem/Blitzschutzanlage ist fachlich schon längst nicht mehr korrekt.

Blitzstromtragfähige Antennenerdungen unterliegen zwar nicht der Blitzschutznormenreihe, sind aber sinngemäß dem Äußeren Blitzschutz zuordnen, der PA der Kabelschirme dem Inneren. Das sollte man auch so ausdrücken und es gibt sowohl nicht blitzstromtragfähige Erdungen wie auch blitzstromtragfähige Potenzialausgleichsleiter.

Ein 4 mm² Kupferdraht ist selbstverständlich nicht blitzstromtragfähig und wird als Erdungsleiter zur Haupterdungsschiene selbst bei einem Durchschnittsblitz zum Glühwürmchen.

Blitz ist nicht gleich Blitz, Blitzstromstärken um 25 kA kommen am häufigsten vor. Normale Wohngebäude sind nach Blitzschutzklasse 3 mit einem Schutzlevel von 100 kA eingestuft.

So schnell wie Anna meint, löst sich ein 16 mm² Kupferdraht nicht auf. Der übersteht - vorbehaltlich geeigneter Verbinder - auch einen höchst seltenen LEMP mit 200 kA – also das doppelte des Schutzlevels nach BSK 3 - und wird dabei nach Tabelle D.3 der Blitzschutznorm um überschaubare 309K erwärmt, die relativ schnell abklingen.

8 mm Blitzableiterdraht aus St/tZn wird von 200 kA um 211K erwärmt, Alu-Knetlegierung  lediglich um 56K. 10 mm Durchmesser (oder Bandstahl mit 30 mm x 3,5 mm) ist lediglich für Ringerder und Anschlussfahnen gefordert.

Eine Kette ist aber nur so stark wie das schwächste Glied und das sind die Klemmen der Verbinder. Blitze sind eigentlich Gleichstrom, verhalten sich aber wegen des steilen Anstiegs wie HF, weshalb mehrdrähtige Leiter wegen dem Skin-Effekt geeigneter als Einzelmassivdraht wären. Einzelmassivdraht ist aber viel leichter gegen die Gewalt elektrodynamischer Stoßströme zu fixieren, weshalb die mehrdrähtigen Leiter temporär untersagt waren.

Nach der aktuellen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 müssen die Verbinder für jeden Erdungsleiter Klasse H = 100 kA herstellergeprüft sein. Das gilt auch für leichter zu fixierende Einzelmassivdrähte.

Für die Erdungsschelle am Mast von @treppensteiger gibt es nach meiner Kenntnis keinen Herstellerprüfnachweis nach Prüfnorm EN 62561-1:2013-02 oder der abgelösten europäischen Vorgängernorm. Der Verweis eines großen Antennenherstellers auf angebliche 100 kA Blitzstromtragfähigkeit seiner Erdungsbauteile nach der rein nationalen DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen ist ein rechter Schmarrn. Das ist keine Prüfnorm und dort steht auch nicht ein Satz zur Blitzstromtragfähigkeit von Leitern oder Verbindern drin.

@Peppie85

Dem Appel zur Außenableitung von Erdungsleitern schließe ich mich an. Die Vermeidung gefährlicher Näherungen zu Personen zu anderen Elektro- und Kommunikationsleitungen ist  ein Gebot der Vernunft, aber nach der für Antennensicherheit zuständigen Norm für Erdungsleiter konventioneller Antennendirekterdungen noch immer nicht zwingend vorgeschrieben.

@quertzui999

Aus welchem Hut wurden die 1,2 m gezaubert?

Banderder sind min. 0,5 m tief, Tiefenerder mit 1 x 2,5 m bzw. 2 x 1,5 m Länge mit den Köpfen künftig wie im Blitzschutzbau auch für Antennenerdungen um 0,5 m unter Grund zu versenken.

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