![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Die Polizei macht da gar nichts, die verfolgt nämlich nur Straftaten.
Das müsst ihr zivilrechtlich klären. Ich denke aber mal, das ist alles ok, der Kunde hatte eine Gegenleistung für die 120 Euro und kann sich meiner Meinung nach nicht beschweren.