Bei Werten über ~ 1,0 Promille muss dann normalerweise zur absoluten Rechtsverwertbarkeit auch eine Blutprobe entnommen worden sein , wenn sich da technisch zuverlässig die letzten Jahr(zehnt)e nicht grundlegend etwas geändert hat .

Mit welcher Art von Fahrzeug warst Du dabei denn unterwegs , und bist Du verkehrs- / und strafrechtlich bislang noch vollkommen unbescholten , oder bereits angefallen ?

Auch Dein Alter zum Tatzeitpunkt wäre da sehr interressant , denn ( mögliches ) Jugendstrafrecht hätte auch dafür einen anderen Maßregelungsrahmen als Erwachsenenstrafrecht .

Zu guter Letzt noch die Frage , ob die Kontrolle nur Zufall im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle erfolgte , oder ob es Fahrauffälligkeiten / Ausfallerscheinungen oder gar einen Unfall dazu als Kontrollanlass gab ?

...zur Antwort