![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Bei Werten über ~ 1,0 Promille muss dann normalerweise zur absoluten Rechtsverwertbarkeit auch eine Blutprobe entnommen worden sein , wenn sich da technisch zuverlässig die letzten Jahr(zehnt)e nicht grundlegend etwas geändert hat .
Mit welcher Art von Fahrzeug warst Du dabei denn unterwegs , und bist Du verkehrs- / und strafrechtlich bislang noch vollkommen unbescholten , oder bereits angefallen ?
Auch Dein Alter zum Tatzeitpunkt wäre da sehr interressant , denn ( mögliches ) Jugendstrafrecht hätte auch dafür einen anderen Maßregelungsrahmen als Erwachsenenstrafrecht .
Zu guter Letzt noch die Frage , ob die Kontrolle nur Zufall im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle erfolgte , oder ob es Fahrauffälligkeiten / Ausfallerscheinungen oder gar einen Unfall dazu als Kontrollanlass gab ?