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Antwort
Wenn Du in Deinem Hauptjob bereits freiwillig die Rufbereitschaft für einen Arbeitskollegen übernommen hast , so solltest Du Dich nun auch daran halten gegenüber dem dann entsprechend zurückzustellenden Minijob .
Du mußt dem Arbeitgeber des Minijobs ja nicht unbedingt auf die Nase binden , in Deinem Hauptjob die Rufbereitschaft freiwillig von einem Kollegen angenommen zu haben . " Es ging halt nicht anders , und auch ich hätte am WoEn alles lieber als Rufbereitschaft ... "
Daher kann ich dieses Wochenende leider nicht am Samstag für Dich in meinem Nebenjob arbeiten , lieber Chef ....