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Antwort
Hallo,
nein, das musst du nicht.
Denn damit ein Kind den Namen eines Stiefelternteils annehmen kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein,
- Die Eheleute müssen den gleichen Familiennamen führen.
- Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil und dem neuen Ehegatten leben.
- Falls der Elternteil nicht das alleinige Sorgerecht hat, muss der andere Elternteil der Namensänderung des Kindes zustimmen.
- Ist das Kind fünf Jahre oder älter, muss es der Namensänderung zustimmen.
Wenn du dieser Namensänderung nicht zustimmst, dann passiert da auch nichts und du behältst einfach deinen bisherigen Nachnamen.
LG