Antwort
Kommt drauf an, ob der Fluchtweg über den Balkon führt, dann nämlich nicht. Ansonsten sind Kleintiere nicht genehmigungspflichtig.
Kommt drauf an, ob der Fluchtweg über den Balkon führt, dann nämlich nicht. Ansonsten sind Kleintiere nicht genehmigungspflichtig.