Für 8 Euro NETTO in einem Midijob oder Teilzeit könnte man grundlegend darüber nachdenken , aber dann lägen wir Brutto bereits mindestens im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns . Trinkgeld darf dabei nicht in die Arbeitsentlohnung als Entgeltbestandteil einkalkuliert werden .

Ich persönlich könnte das allerdings nicht mehr , weil die Kunden leider nicht immer "parterre" wohnen .

Von Minijobs sollte man hier jedoch unbedingt die Finger lassen bei einer Offerte von 8 Euro brutto pro Stunde . Da bei Minijobs nämlich in der Regel auch der gesetzliche Mindestlohn gilt , besteht hier sonst eine hohe Wahrscheinlichkeit fehlerhafter Deklaration durch den Arbeitgeber gegenüber der Minijobzentrale .

Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es ( bislang ) nur u.A. für Junge Menschen unter 18 Jahren grundlegend , und Langzeitarbeitslose für maximal die ersten 6 Monate der Anstellung .

Grundlegend ist dabei allerdings zu beachten , das "Food-Delivery" oft kein "Zuckerschlecken" ist , und bei "brummendem" Geschäft von Stress und körperlichem Anspruch durchaus mit dem Job eines Paketfahrers vergleichbar ist . ( Ständiger Zeitdruck , Abhängigkeit von guter Ortskenntnis und Disposition , und viel Treppensteigerei im Eilgang )