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Antwort
Wird schon drauf ankommen, was für eins im Detail.
Ein Denkmal, das einfach nur an den Krieg und die Gefallenen erinnert ist sicherlich schützenswert.
Sollte es sich dabei allerdings um ein Denkmal halten, dass durch Inhalt des Textes auf der Gedenktafel etwa, unseelige - und längst widerlegte - Versionen der Dolchstoßlegende o.ä. wiedergibt, müsste man sich damit näher auseinandersetzen ob man diese nicht entfernt und in einem Archiv lagert, während man sie am Denkmal selbst durch eine neutralere, weniger auf Basis falscher Tatsachenbehauptungen beruhenden Narrativen verklärdende Inschrift ersetzt.