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Antwort
Dann solltet ihr zunächst einmal unmissverständlich den Mangel bei dem ausführenden "Fachbetrieb" dahingehend reklamieren , daß die gefälligst auf eigene Kosten zusehen sollen , wie sie die Anlage ordnungsgemäß in Betrieb gesetzt bekommen . ( sofern vollständige Betriebsfähigkeit der Anlage Bestandteil des Liefer- / und Installationsauftrages war )