Körperverletzung ist das nicht, aber du kannst soweit ich weis eine (verdiente) Klage bekommen..sowas fällt glaub ich unter das Lebensmittelstrafrecht. Bussgeld oder Freiheitsstrafe ist da glaub ich möglich. ich Das ist genauso wenn man nem Moslem Schweinefleisch unterjubelt...abgesehen davon ist sowas kein Scherz mehr...und kann bei Allergien auch übel nach hinten losgehen...dann fällt noch eine andere Strafe an..das könnte dann auch versuchter Todschlag sein (wenn jemand ne Allergie gegen Nüsse hat und man dann Nüsse ins Essen mischt...)