Antwort
Wenn der Nachteilsausgleich noch nicht bewilligt ist theoretisch ja. Aber du kannst ja zum Arzt gehen und dort sagen, dass du so Probleme hast und ob du nicht eine Bescheinigung haben könntest. Dann kann man dich nicht mehr bestrafen. Aber verstecke dich bitte nicht hinter der Diagnose und versuche dein Bestes, sofern die Plattform dann mal funktioniert, das ist ja so eine Sache bei uns in DE ;) .