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Ohne Innehabe einer entsprechenden Fahrerlaubnis darfst Du selber nur auf speziellen Verkehrsübungslätzen , oder gegen öffentlichen Zugang umfriedetem Privatgelände selber am Steuer eines Kraftfahrzeuges sein .
Alles andere wäre rechtlich mit Ausnahme von MoFas ein strafrechtlicher Verstoß gegen § 21 StVG .