Antwort
Für die Schäden die Dritten (zb. die Schäden an deinem Auto) entstanden sind, ist der Eigentümer der umher fliegenden Gegenstände schadensersatzpflichtig, sofern er eine Gebäude- Haftpflichtversicherung (für selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser ist die in privaten Haftpflichtversicherungen integriert) hält wird die für seine Schadensersatzpflicht eintreten.
Seine eigenen Schäden, ist zu Differenzieren, Schäden bei denen kein Glas betroffen ist, oder Glas nur kausal durch einen anderen versicherten Schaden in mitleidenschaft gezogen wurde, reguliert die Gebäudeversicherung. Glasschäden die ohne kausalen Zusammenhang direkt vom Sturm entstanden sind sind von einer evtl vorhandenen Gebäude- Glasversicherung gedeckt.